Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 GELTUNGSBEREICH, FORM
(1)
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend einheitlich „Käufer“ genannt). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2)
Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Werkleistungen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3)
Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
(4)
Individuelle Vereinbarungen (z. B. Rahmenverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.
(5)
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(6)
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§2 VERTRAGSSCHLUSS
(1)
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Sie gelten, sofern im Angebot nicht anders angegeben, für einen Zeitraum von 7 Werktagen ab Ausstellungsdatum. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
(2)
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot von uns schriftlich bestätigt oder durch den Kunden innerhalb dieser Frist schriftlich (per E-Mail, WhatsApp oder einer handschriftlichen Unterschrift) angenommen wird. Diese AGB werden automatisch Vertragsbestandteil.
(3)
Nimmt der Auftraggeber ein Angebot nicht an, so ist er zur Nutzung etwaiger von dem Auftragnehmer bereits angefertigter Ideen und Entwürfe nicht berechtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, an ihn übermittelte Entwürfe einschließlich von ihm angefertigter Kopien zu löschen und dem Auftragnehmer die Löschung zu bestätigen.
§3 VERTRAGSLAUFZEIT
(1)
Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Da sich eine langfristige Zusammenarbeit in der Regel als besonders zielführend erweist – insbesondere im Hinblick auf eine kontinuierliche und wirkungsvolle Umsetzung der Content-Strategie – gewährleisten Vertragslaufzeiten von 6 bis 12 Monaten die erforderliche Planungssicherheit und inhaltliche Konsistenz.
(2)
Individuelle Zusatzleistungen oder projektbezogene Erweiterungen können nach vorheriger Absprache gesondert vereinbart und gebucht werden.
§4 LEISTUNGSFRISTEN UND VERZUG
(1)
Sofern der Dienstleister verbindliche Leistungsfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Leistungsfrist mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist er berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers ist unverzüglich zurückzuerstatten.
(2)
Der Eintritt unseres Verzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
§5a DIENSTLEISTUNGEN
(1)
Der Dienstleister behält sich vor, Änderungen an den Dienstleistungsmodalitäten vorzunehmen, sofern diese Änderungen aus rechtlichen, technischen oder wichtigen operativen Gründen erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die Änderungen (im Rahmen des rechtlich Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren) nicht zu nachteiligen Abweichungen von den gemäß diesem Vertrag geschuldeten Qualitätsstandards der Dienstleistungen führen. Wir werden den Käufer mit angemessenem Vorlauf über die jeweilige Änderung unterrichten.
(2)
Wir dürfen uns jederzeit Dritter bedienen, um einzelne Dienstleistungen zu erbringen.
§5b ARCHIVIERUNG VON BILD‒ UND TONMATERIAL
(1)
Der Dienstleister archiviert die im Rahmen des Projekts erstellten Rohdaten (z. B. Foto-, Video- und Audiodateien) für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Abschluss der Produktion. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde auf Wunsch kostenpflichtige Kopien oder Nachbearbeitungen beauftragen.
(2)
Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf weitere Vorhaltung oder Bereitstellung der Rohdaten. Eine darüber hinausgehende Archivierung kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
(3)
Der Dienstleister haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der Daten nach Ablauf der vereinbarten Archivierungsfrist, es sei denn, der Verlust wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§6 KOOPERATIONSPFLICHTEN DES KÄUFERS / DER KÄUFERIN
(1)
Der bzw. die Käufer*in wird jegliche angemessene Zusammenarbeit und Unterstützung sicherstellen, die vernünftigerweise zur Erbringung unserer jeweiligen Dienstleistungen nach diesem Vertrag erforderlich sind, insbesondere Zugang zu Mitarbeitern und Räumlichkeiten gewähren und notwendige Ausrüstung, Software oder sonstige Ressourcen bereitstellen.
(2)
Verstößt der oder die Käufer*in gegen eine der in Abs. 1 genannten Verpflichtungen, so befreit uns dies so lange von unserer Verpflichtung zur Erbringung der hiervon betroffenen Dienstleistung, wie der Verstoß andauert und die Leistung dadurch unmöglich oder wesentlich erschwert wird. Die uns bei Erbringung der Dienstleistung aus dem Verstoß entstehenden angemessenen Mehrkosten trägt der bzw. die Käufer*in.
(3)
Sollten im Rahmen der Auftragsdurchführung Leistungen Dritter (z. B. Darsteller) erforderlich sein und vom Auftragnehmer beauftragt werden, geschieht dies im Namen des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auf Anfrage eine schriftliche Vollmacht hierfür zu erteilen. Zudem ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber zusätzliche Kosten für Leistungen Dritter in Rechnung zu stellen, auch wenn diese nicht im ursprünglichen Angebot aufgeführt sind.
§7 VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1)
Die für unsere Leistung zu erbringende Vergütung ergibt sich aus dem von dem Käufer bestätigten Angebot zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Eine vom Auftraggeber zu zahlende Künstlersozialabgabe ist nicht in der Vergütung enthalten und von dem Auftraggeber selbst zu tragen.
(2)
Sofern nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt, umfasst das vereinbarte Honorar keine Kosten für Leistungen Dritter (z. B. Darsteller). Lizenzgebühren für Musik sind im Angebotspreis enthalten, sofern der gewünschte Titel in der vom Auftragnehmer genutzten Musikdatenbank ohne zusätzliches Entgelt verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, obliegt die Lizenzierung geeigneter Musikstücke dem Auftraggeber und erfolgt auf dessen eigene Kosten.
(3)
Die Vergütung in Höhe von 50% ist innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die Umsetzung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Die restlichen 50% sind erst nach endgültiger Fertigstellung und Abnahme der im Angebot vereinbarten Leistungen zur Zahlung fällig. Wird das Honorar in Raten bezahlt und ist dies dementsprechend im Angebot vermerkt, ist dieses immer innerhalb der ersten drei Werktage am Anfang des Monats zu bezahlen.
(4)
Die vereinbarte Vorauszahlung dient der verbindlichen Terminreservierung sowie der Abdeckung projektbezogener Vorleistungen, insbesondere für Konzeption, technische Vorbereitung, externe Buchungen (z. B. Lizenzen, Genehmigungen, Drittleistungen) und organisatorische Maßnahmen. Da der Dienstleister bereits vor Produktionsbeginn erhebliche zeitliche und finanzielle Aufwendungen tätigt, ist die Vorauszahlung Voraussetzung für die Durchführung des Projekts. Ein Rücktritt nach erteilter Produktionsfreigabe ist nur unter Einhaltung der vereinbarten Stornierungsbedingungen und nach Zahlungseingang möglich.
(5)
Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 in Verbindung mit § 247 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(6)
Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Etwaige Mängelrechte des Käufers bleiben unberührt.
(7)
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
(8)
Sollte das Projekt aus Gründen, die der Dienstleister zu vertreten hat, nicht umgesetzt werden, wird die Vorauszahlung anteilig oder vollständig erstattet.
(9)
Der Auftragnehmer wählt aus den erstellten Fotoaufnahmen die Bilder für die Postproduktion selbstständig aus, es sei denn, es wurde eine Bildauswahl durch den Auftraggeber vereinbart. Die Postproduktion der am Produktionstag erstellten fotografischen und filmischen Inhalte beinhaltet zwei kostenfreie Korrekturschleifen je Medium - zwei für die Postproduktion der Fotos und zwei für die der Filme. Weitere Korrekturen sind von dem Auftraggeber zusätzlich zu vergüten.
§8 MÄNGELANSPRÜCHE DES KÄUFERS / DER KÄUFERIN
Für etwaige Mängelansprüche des Käufers oder der Käuferin gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§9 REISEKOSTEN
Bei Anfahrten mit einer einfachen Entfernung von mehr als 50 Kilometern ab dem Geschäftssitz des Auftragnehmers wird eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnet. Abweichende Regelungen zu den Reisekosten bedürfen der Textform.
§10 RECHTE
(1) WIDERRUFSRECHT
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B). Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB besteht daher nicht. Sollte ein Kunde irrtümlich als Verbraucher handeln, behalten wir uns vor, den Vertrag zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
(2) SCHUTZRECHT
(2.1)
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten zur Verwendung im Rahmen der eigenen Online- und Social-Media-Präsenz.
(2.2)
Die Inhalte dürfen weltweit veröffentlicht und verbreitet werden, sofern dies nicht im Rahmen gezielter kommerzieller Drittverwertung außerhalb des eigenen Unternehmens geschieht (z. B. Lizenzierung an Dritte, Ausstrahlung im TV, Kino, Printwerbung oder externe Werbekooperationen). Die Inhalte dürfen nicht an Dritte zur eigenständigen kommerziellen Nutzung übertragen oder lizenziert werden (z. B. an Agenturen, Medienhäuser, Partnerunternehmen oder Plattformen außerhalb der Social-Media-Veröffentlichung durch den Kunden selbst), sofern hierfür keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
Jegliche darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere kommerzielle Kampagnen über Social Media Ads oder Paid Media außerhalb der DACH-Region – bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(2.3)
Eine vollständige Übertragung der Rechte kann auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
(2.4)
Alle gewerblichen Schutzrechte und geistigen Eigentumsrechte, welche der Dienstleister (oder ein eingeschalteter Dritter) zur Erbringung der Leistungen nutzt oder in Zusammenhang damit erwirbt, bleiben sein alleiniges Eigentum (oder des jeweiligen Dritten). Eine etwaige Übertragung von Nutzungsrechten an den Käufer ist gesondert mit dem Dienstleister zu vereinbaren.
(3) EIGENNUTZUNGSRECHTE DES DIENSTLEISTERS
(3.1)
Der Dienstleister ist berechtigt, sämtliche im Rahmen des Projekts entstandenen Inhalte (Bild, Ton, Video) sowie daraus abgeleitete Arbeiten für eigene Werbezwecke zu nutzen. Dies schließt insbesondere die Veröffentlichung auf Website, Social Media, in Präsentationen sowie auf weiteren eigenen Kanälen ein.
(3.2)
Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen. In solchen Fällen ist der Dienstleister frühzeitig schriftlich zu informieren.
(3.3)
Der Kunde kann der Nutzung für Eigenwerbung aus berechtigtem Interesse widersprechen (z.B. bei Geheimhaltungsvereinbarungen).
(3.4)
Die Veröffentlichung personenbezogener Inhalte (z.B. Mitarbeiterportraits) erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Person(en).
§11 STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
(1)
Eine Stornierung durch den Auftraggeber ist bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Produktionstermin kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung gelten folgende Ausfallpauschalen:
13 bis 7 Tage vor Produktionsbeginn: 50% des Angebotspreises
6 bis 2 Tage vor Produktionsbeginn: 75% des Angebotspreises
ab 24 Stunden vor Produktionsbeginn oder Nichtantritt: 100% des Angebotspreises
(2)
Bereits geleistete Zahlungen werden entsprechend angerechnet. Ausnahmen gelten bei Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen,, behördliche Maßnahmen, plötzliche Krankheit mit Nachweis, schlechte Wetterverhältnisse). In diesen Fällen wird ein Ersatztermin angestrebt, die Stornogebühr entfällt. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, im Sinne einer partnerschaftlichen Lösung im Einzelfall kulante Regelungen zu treffen. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
§12 VERTRAGSBEENDIGUNG
(1)
Das Recht jeder Partei, diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
(2)
Unverzüglich nach Beendigung einer Dienstleistung wird jeder Vertragspartner alle ihm vom jeweils anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit der Erbringung dieser Dienstleistung zur Verfügung gestellten Unterlagen, Materialien oder Software zurückgeben.
§13 HAFTUNG AUF SCHADENSERSATZ
(1)
Wir haften für etwaig bei der Erbringung unserer Dienstleistung oder sonst im Zusammenhang mit diesem Vertrag verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2)
Wir haften in keinem Fall für Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns oder von Betriebsunterbrechungsschäden). Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3)
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzliches Verhalten oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, übermittelte Daten und Inhalte vor und nach der Übergabe selbst zu sichern. Für den Verlust von Daten übernehmen wir keine Haftung, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1)
Der Vertrag unterliegt allein deutschem Recht.
(2)
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. Etwaige Nebenabreden haben schriftlich zu erfolgen.




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